BGH: Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Anbringung einer Satellitenantenne

BGH: Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Anbringung einer Satellitenantenne

Miteigentümer müssen Parabolantenne dulden – Eigentümergemeinschaft bestimmt Ort für Anbringung der Satellitenschüssel

 

Der Inhaber einer Eigentumswohnung hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, sich per Satellitenfernsehen zu informieren. Den Ort für das Anbringen der Parabolantenne bestimmt allerdings die Wohnungseigentümergemeinschaft. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.