BGH: Eigentümerversammlung – Sog. Subtraktionsverfahren zur Feststellung des Beschlussergebnisses rechtmäßig


„Soweit nicht anders in Gemeinschaftsordnung oder durch Eigentümerbeschluss geregelt, kann der Versammlungsleiter das Beschlussergebnis bereits dadurch feststellen, dass er bereits nach Abfrage von NEIN-Stimmen bzw. Enthaltungen die Anzahl der noch nicht abgegebenen Stimmen als JA-Stimmen wertet.“