Besuch in der eigenen Wohnung

Der Vermieter muß es dulden, daß sein Mieter Besucher hat. Es ist nicht Sache des Vermieters, darüber zu entscheiden, wer den Mieter besucht, sofern nicht die Belange des Vermieters oder der Mitbewohner beeinträchtigt werden. Bestehen also Gefahren für das Haus oder den Hausfrieden, so müssen diese nicht geduldet werden. Besucher dürfen jederzeit empfangen werden – auch die Anzahl der Besuche kann nicht eingeschränkt werden.