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Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. gibt Verwaltern, Wohnungseigentümern, Beiräten mit dieser Broschüre eine Entscheidungshilfe bei Problemen und Fragen zur Hand.
„Mein oder Unser?“
Die im Einzelfall oftmals schwierige Abgrenzung des Gemeinschaftseigentums vom Sondereigentum birgt nicht unerhebliches Konfliktpotential. Dies vor allem, wenn es um die Frage der Kosten für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung geht, da diese, soweit sie das Sondereigentum betreffen, vom einzelnen Wohnungseigentümer selbst zu tragen sind, während Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum grundsätzlich von der Wohnungseigentümergemeinschaft zu finanzieren sind. Auch die Vornahme baulicher Veränderungen kann problematisch werden, da der einzelne Wohnungseigentümer diese im Bereich seines Sondereigentums grundsätzlich nach Belieben vornehmen kann, bauliche Veränderungen im Bereich des Gemeinschaftseigentums indes der Zustimmung der nachteilig betroffenen übrigen Wohnungseigentümer bedürfen.
Der Verwalter von Wohnungseigentum steht daher regelmäßig vor der Herausforderung, die Wohnungseigentümer über die korrekte Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu informieren, wobei die zu diesem Problemkomplex ergangene Rechtsprechung fast schon unüberschaubar ist.
Die Autoren, BVI-Immobilien-Verwalter Ingo Dittmann und Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch, Immobilienexperte und Fachautor, geben einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und haben sich der Aufgabe gestellt, in einem informativen Überblick die in der Verwaltungspraxis am häufigsten vorkommenden Problemfälle und Zweifelsfragen zur Abgrenzung des Sonder- vom Gemeinschaftseigentum darzustellen. Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur runden die Darstellung ab.
Der vorliegende Band soll den Verwalterinnen und Verwaltern, Wohnungseigentümern/rinnen und Beiräten eine kompakte Orientierungshilfe bei Problemfällen im oftmals hektischen Alltagsgeschäft bieten.
Bonn/Solingen, im August 2011
Ingo Dittmann u. Rüdiger Fritsch
Heft A5, 72 Seiten, Verkaufspreis 14,– € + Versandkosten. Bestellungen richten Sie bitte direkt an die
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Immobilien Dittmann KG
E-Mail: info@haus-verwalter.de
Leseprobe:
Einzelfragen
Die nachstehende Darstellung enthält einen informativen Überblick zu den in der Verwaltungspraxis häufigen Problemfällen und Zweifelsfragen betreffend die Abgrenzung des Sondereigentums vom Gemeinschaftseigentum.
Abdichtung
Die Bestandteile der Gebäudeabdichtung sind zwingendes Gemeinschaftseigentum, da für den Bestand des Gebäudes erforderlich (vgl.: OLG Köln, Beschl. v. 21.9.2001 – 16 Wx 153/01, ZMR 2002, 377; BayObLG, Beschl. v. 20.11.2002 – 2Z BR 45/02, ZMR 2003, 367). Entsprechendes gilt auch für den Anschluss der Abdichtung an das Gebäude (vgl.: BayObLG, Beschl. v. 27.4.2000 – 2Z BR 7/00, NZM 2000, 867).
Siehe auch: Balkone, Estrich, Fassade, Feuchtigkeitsisolierung, Isolierung, Trittschalldämmung, Wärmeisolierung
Abfahrtsrampe
Siehe hierzu: Garagen
Abflussrohre
Siehe hierzu: Leitungen
Absperrventile
Siehe hierzu: Heizung, Ventile
Abstellplätze für Fahrzeuge
Siehe hierzu: Kraftfahrzeugstellplätze
Abstellplätze für Waschmaschinen
Der Abstellplatz für eine Waschmaschine im Bereich des gemeinschaftlichen Waschkellers ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Es können jedoch Sondernutzungsrechte vereinbart werden.
Siehe auch: Gemeinschaftsräume
Abwasserhebanlage
Die Zuordnung einer Abwasserhebanlage zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum ist davon abhängig, ob sie nur der Entsorgung einer bestimmten Sondereigentumseinheit dient und sich in den betreffenden Sondereigentumsräumen befindet, nur dann handelt es sich um Sondereigentum (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 8.9. 1993, 24 W 5753/92 und 2301/93; WuM 1994, 38).
etc. etc.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
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