Weder Mieter noch Vermieter sind verpflichtet, anlässlich der Besichtigung durch den Vermieter eine Vereinbarung zu unterzeichnen.


Nimmt z.B. der Vermieter ein Mängelprotokoll auf, mit dem der Mieter nicht einverstanden ist, kann dieser seine Unterschrift unter das Protokoll ohne weiteres verweigern.
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