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Expertentipp des VPB
Wer eine Wohnung neu vermietet, der muss dem Neumieter spätestens seit 1. Januar 2009 einen Energieausweis vorlegen. Dies gilt auch für vermietete Wohnungen in Eigentumswoh-nungsanlagen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Die Kosten für den Energieausweis bezahlt die Eigentümergemeinschaft. Besitzt die Gemein-schaft bereits einen Ausweis, dann gilt er für alle vermietenden Wohnungseigentümer. Sie müssen also keinen eigenen Ausweis erstellen lassen, sondern können etwaigen Mietinteres-senten den Energieausweis der Gemeinschaft vorlegen. Der Energieausweis der Gemeinschaft gilt zehn Jahre lang.
Weitere Informationen unter www.vpb.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
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