Musterbeschluss für Kostentragung Fenster nur für den betroffenen Eigentümer gemäß BGH Urteil

ERNEUERUNG FENSTER UND TERRASSENTÜR – WOHNUNG ……….-; AUSGENOMMEN DAS FENSTER DER GÄSTETOILETTE, DES BADES, DIE FENSTER DES WINTERGARTENS UND DER GIEBELWAND

A) Herr …………. stellt folgenden Antrag: Es liegen drei vergleichbare Angebote verschiedener Fachfirmen zur anstehenden Beschlussfassung über den Austausch der Fenster Wohnung Nr. ……….. – Eigentümer …………. – vor, welche den Eigentümern zusammen mit der Einladung zugesandt wurden. Die Wohnungseigentümer beschließen den Austausch der Fenster für Wohnung ………… – Eigentümer ………. – ausgenommen das Fenster der Gäste – Toilette, des Bades, die Fenster des Wintergartens und der Giebelwand. Der Verwalter wird bevollmächtigt den Auftrag, auf der Grundlage des Angebots der Firma…………………….in Höhe von Brutto € ………………………….. zu vergeben.

In Abweichung  der gesetzlichen Regelung, dass die Kosten nach MEA abgerechnet werden können, haben die Kosten für den Austausch der Fenster dieser Wohnung für diesen Einzelfall als gesetzliche Ausnahme und die daraus resultierenden Folgekosten die Wohnungseigentümerin der Wohnung ……………………….. – zu tragen. Nicht in die Kostenverteilung einbezogen werden demnach die Wohnungseigentümer der Wohnungen ……………..bis ………………….. Im Übrigen erfolgt die Kostenverteilung nach Wohnungseigentumseinheiten, also nur für die Wohnung …………….