Keine Warnpflicht bei drohenden Dachlawinen

Ein Hausbesitzer muss Dritte nicht ausdrücklich vor eventuellen Dachlawinen schützen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. 13 U 49/03).

Im verhandelten Fall war vom Dach eines Hauseigentümers eine große Menge Schnee auf den Autoabstellplatz des Nachbarn gerutscht und hatte dessen neuen Jaguar beschädigt. Der Fahrzeughalter verlangte Schadenersatz, da er vor der Lawine nicht rechtzeitig gewarnt worden sei.

Die Richter kamen jedoch zu einem anderen Schluss. Eine Warnpflicht für Hausbesitzer besteht demnach nicht. Auch spezielle Schneefanggitter müssen nur dann angebracht werden, wenn sie behördlich beziehungsweise durch Bauordnungen vorgeschrieben sind oder wenn besondere Umstände Sicherungsmaßnahmen gebieten. Der Jaguarfahrer habe damit rechnen müssen, dass der überhängende Schnee irgendwann herunterfallen würde, so das Gericht. Trotzdem habe er sein Auto direkt unter der Gefahrenquelle geparkt.

Quelle: www.lbs-rlp.de/