Markisen Sonder- oder Gemeinschaftseigetum? Wer ist für die Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich?

Leserbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer von uns verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Zuordnung der Markisen zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum.

Einige Eigentümer/innen haben vor Jahren auf eigene Kosten Markisen angebracht, die nun angeblich durch das Blumengießwasser darüber liegenden Wohnungen beschädigt wurden.