Gibt Datenschutz innerhalb einer Wohnungs-Eigentümergemeinschaft?

Leserbrief

 

Ich wohne in einer Wohnungseigentumsanlage und habe ich vom Verwalter Adressen und Telefonnummern von den anderen Miteigentümern in Form einer Eigentümerliste verlangt, um mich mit den anderen Miteigentümern in Verbindung setzen zu können. 
Die WEG-Verwaltung verweigerte die Auskunft und die Herausgabe der Eigentümerliste und begründet dies mit dem „Datenschutz“. 
Ist das rechtlich in Ordnung, ich meine, dass die Verwaltung die Liste gegen Gebühr hrausgeben muss?