Wirtschaftplan

OLG Köln v. 05.05.2008 16 Wx 47/08, NZM 2008, 652

Die in den Wirtschaftsplan aufzunehmenden voraussichtlichen Einnahmen umfassen auch die Zinserträge aus der Anlage der Instandhaltungsrücklage. Fehlen diese im Wirtschaftsplan, so erfüllt dieser nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung.

Quelle: FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft – www.friesrae.de