Essensgerüche und Müllgerüche aus einer anderen Wohnung sowie Hundeurin im Treppenhaus begründen einen Anspruch auf Mietminderung

10 % Mietminderung bei erheblichen Geruchsbelästigungen wegen Gerüchen von Zersetzungsprozessen von menschlichen Ausscheidungen und organischem Hausmüll

Wird der Vermieter über einen Mangel der Mietsache in Kenntnis gesetzt, bleibt in der Folge aber untätig und nimmt keine Beseitigung des Zustands vor, so hat der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung. Unangenehme Gerüche, die aus einer anderen Wohnung im Wohnhaus dringen, können dabei einen Mietminderungsanspruch begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.