Meldung der Rechtsschutzversicherung

 

Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht sofort informiert werden, dies kann auch noch Monate nach der Konsultation des Anwaltes geschehen, denn dem Rechtschutzversicherer entsteht dadurch kein Schaden, da er keinen Einfluss auf den Streit nehmen kann.

Gericht: OLG Frankfurt a.M.

Aktenzeichen: Az. 22 W 27/00

 

Quelle: http://suche-urteile.de/