Haben Sie das gewusst: Das Anbringen eines Sichtschutzes am Balkon stellt, auch ohne baulichen Eingriff, eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung dar!

BVI-Verwalter fragen, RA. Fritsch antwortet:

 

 

Eine Miteigentümerin der von uns verwalteten Wohnanlage möchte einen Sichtschutz am Balkongitter anbringen in Form eines weißen Markisenstoffes, was gut sichtbar sein wird.

Einige andere Bewohner/innen der Wohnanlage haben Sichtschutze in unterschiedlichen Farben angebracht.