Vergleichsangebote bei größeren Baumaßnahmen Es entspricht nicht den Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine Eigentümerge-meinschaft eine größere Baumassnahme beschließt und dabei auf die Einholung von Ver-gleichsangeboten verzichtet (BayObLG, Bes

Es entspricht nicht den Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine Eigentümergemeinschaft eine größere Baumassnahme beschließt und dabei auf die Einholung von Vergleichsangeboten verzichtet (BayObLG, Beschluss vom 9.9.1999, Az.: 2Z BR 54/99).

Quelle: www.breiholdt.de