Verwalterwechsel in juristische Person: Neubestellung ? LG Hamburg, Urteil vom 21.09.2011 – 318 S 123/11 Grundsätzlich bedarf ein Wechsel der Rechtsform des Verwalters der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Bleiben die für die Betreuung der W

LG Hamburg, Urteil vom 21.09.2011 – 318 S 123/11

Grundsätzlich bedarf ein Wechsel der Rechtsform des Verwalters der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Bleiben die für die Betreuung der Wohnungseigentümergemeinschaft zuständigen Personen unverändert, so ist der Beschluss als eine Wiederbestellung und keine Neubestellung des Verwalters zu bewerten.

Quelle/Volltext: http://www.ibronlne.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?zg=5&HTTP_DocType=Urteil&Gericht=LG+Hamburg&Aktenzeichen=318+S+123%2F11&Urteilsdatum=2011-09-21&Nr=85547