Böswillige Nichtladung eines Eigentümers macht Versammlungsbeschlüsse nichtig (15.10.2012) Mit Urteil vom 20.07.2012 (AZ: V ZR 235/11) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die absichtliche Nichteinladung eines Eigentümers zur Eigentümerversammlung

Mit Urteil vom 20.07.2012 (AZ: V ZR 235/11) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die absichtliche Nichteinladung eines Eigentümers zur Eigentümerversammlung die dort gefassten Beschlüsse nichtig macht. Hierüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).