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Die neue Regelung, die in der Heizkostenverordnung (HKVO) von 2009 verankert ist, verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll dadurch der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung exakt erfasst und dem Mieter gegenüber ausgewiesen werden. Zum anderen hofft der Gesetzgeber, dass die erhöhte Verbrauchstransparenz zu einem sparsameren Verhalten der Nutzer führt.
Der zusätzliche Wärmezähler muss in der Speicherladeleitung zwischen dem Heizkessel und dem Warmwasserspeicher installiert werden. Die so erfasste Energiemenge wird vom Gesamtverbrauch abgezogen und die Differenz als Heizwärmeverbrauch betrachtet. Das bedeutet aber auch, dass sämtliche Anlagenverluste dem Heizwärmeverbrauch zugerechnet werden. Dies kann zu einer ungerechten Kostenverteilung führen, falls einzelne Mietparteien – etwa ein Gewerbebetrieb in einem Wohnhaus – über eine dezentrale Warmwasserbereitung verfügen.
Experten empfehlen daher, nicht nur den Energieverbrauch für Warmwasser, sondern auch den für die Heizung exakt zu erfassen. „Wer sich für den Einbau eines zusätzlichen Wärmezählers für den Heizungskreis entscheidet, ermöglicht in jedem Fall eine präzise Abrechnung und vermeidet doppelten Installationsaufwand“, sagt Peter Ruwe, Geschäftsführer bei ista.
Weitere Informationen zum Wärmezähler erfahren Sie >>>> hier
Quelle: http://www.ista.de/
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