Niederschrift über über einen einen nicht nicht gefassten Beschluss

 

 

 

Unter § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG fällt auch der Antrag, festzustellen,  dass ein Eigentümerbeschluss mit einem bestimmten (in der Versammlungsniederschrift protokollierten) Inhalt nicht zu Stande

gekommen ist.

 

OLG München, Beschluss vom 26.6.2006 – 34 Wx 3/0

http://www.oliverelzer.de

 

e/