Vorsicht! Auch der neue Energieausweis ab 1. Mai 2014 täuscht den Mieter und Käufer einer Wohnung.

 

Ab 1. Mai 2014 ist Mietern und Käufern einer Wohnung der neue Energieausweis vorzulegen.

Er soll Effizienzklassen von A+“ bis “H” angeben, so wie es bei Waschmaschinen, Trocknern und Kühlschränken bereits üblich ist.

Welchen Nutzen kann der neue Energieausweis nach Waschmaschinen-Vorbild für die

gesamte Wohnanlage  haben, wenn es doch konkret um die Vermietung oder den Kauf einer bestimmten Wohnung geht?

Das ist die Frage, die sich jeder normale Bürger stellen sollte.

Die Antwort ist klar: Gar keinen Nutzen, denn der Verbrauch der speziellen Wohnung,

um die es bei Anmietung oder dem Kauf geht, weicht stets von den Angabewerten auf dem neuen Energieausweis ab. Das kann im Extremfall bis zu mehreren 100% gehen, wie

Auswertungen der Heizungsverbräuche der Einzelwohnungen je nach Lage und technischer Ausstattung immer wieder ergeben.

Hausgeld-Vergleich e.V. empfiehlt deshalb jedem Mieter oder Käufer einer Wohnung

die Angaben auf den neuen, als auch den alten Energieausweisen zu ignorieren und

stets die konkrete Heizkostenabrechnung für die spezielle Wohnung zu verlangen.

Nur diese enthält verwerte Angaben über den Verbrauch der gewünschten Wohnung.

Daneben enthält sie auch alle Angaben der gesamten Wohnanlage und lässt erkennen,

ob die Energie kostengünstigst bezogen wird. Gerade diese Angaben swind für den

Mieter und Wohnungseigentümer wichtig, um hier bei Bedarf Hinweise zum

besseren Einkauf der Energie geben zu können.

So wie bereits der bisherige Energieausweis in die Irre führte, so geschieht dies auch

beim neuen ab 1. Mai 2014

Es kann gespannt auf das erste Gerichtsgefahren gewartet werden, in dem ein Anwalt für einen Vermieter feststellen lässt, dass dieser nicht verpflichtet werden kann, einen Mieter mit unzutreffenden Energieverbrauchsdaten, nämlich denen für die gesamte Wohnanlage, bei der Anmietung einer bestimmten angebotenen Wohnung zu täuschen. Genauso werden Klagen von Mietern und Käufern von Wohnungen erwartet, die Schadensersatz dafür verlangen, dass sie mit unzutreffenden Angaben über den Energieverbrauch der gemieteten oder erworbenen Wohnung im einer Anzeige vom Anbieter getäuscht wurden.

Norbert Deul – Vorstand

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