Unterschrift des Verwalters kann trotz qualifizierter Protokollierungsklausel ausreichen 

 

Die Teilungserklärung (gemeint ist vom Gericht die Gemeinschaftsordnung) kann die Gültigkeit von Beschlüssen von der Unterzeichnung des Versammlungsprotokolls durch zwei Wohnungseigentümer abhängig machen. Ausnahmsweise kann aber trotz einer solchen qualifizierten Protokollierungsklausel die Unterschrift des Verwalters ausreichen. 

BGH, Urteil vom 25.09.2015, Az.: V ZR 203/14

 

Quelle: http://www.mlseminare.de