Vermieter darf einheitliche Gestaltung von Türschildern verlangen

 

Vorgabe des Vermieters beschränkt Rechte von Mietern nicht unzulässig

Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass der Vermieter die einheitliche Gestaltung für Türschilder verlangen darf.

Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass ein Wertlegen des Vermieters auf eine einheitliche Gestaltung der Türschilder keine unzulässige Beschränkung der Rechte des Mieters bedeutet.

 

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2017
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/WM 84, 196/pt)