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Der Abschluss einer entsprechenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
für den Verwaltungsbeirat wird auch als eine Maßnahme der ordnungsgemäßen
Verwaltung angesehen, da aus Sicht eines vernünftig und wirtschaftlich
denkenden Beurteilers dadurch dem Interesse aller Wohnungseigentümer
gedient wird.
Das Kammergericht Berlin (Urteil vom 19.07.2004, Az.: 24 W 203/02) hat
dazu entschieden, dass:
„Im Interesse der Gewinnung von Wohnungseigentümer für die Aufgaben
des Verwaltungsbeirates entspricht es regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung,
im Zusammenhang mit der konkreten Bestellung eines Verwaltungsbeirates
als nähere Ausgestaltung des Beiratsvertrages den Abschluss
einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Beirat auf Kosten
der Gemeinschaft zu beschließen.“
Quelle: www.friesrae.de
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