Verzehrkosten in einer Eigentümerversammlung

 

Für eine in einem Hotel abgehaltene Versammlung fallen 230,50 Euro für Speisen und Getränke an. Diese Beträge entnimmt der Verwalter dem Verwaltungsvermögen und legt sie später in den Einzelabrechnungen um. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist später der Auffassung, dass der – jetzt ehemalige –Verwalter die Kosten erstatten muss. Er hätte die Speisen und Getränke nicht bezahlen dürfen, sondern das Hotel auf die einzelnen Wohnungseigentümer verweisen müssen.

Bei den Verpflegungskosten einer Versammlung der Eigentümer handelt es sich um solche der Verwaltung.

AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 8.3.2013, 44 C 2032/12

 

Quelle : Dr. Oliver Elzer