Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Es ist einem Wohnungsmieter zumutbar, dass er die Belege zu einer Betriebskostenabrechnung mit einer einfachen Digitalkamera abfotografiert. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Möglichkeit zum Anfertigen von Fotokopien zu schaffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg im Jahr 2010 darüber entscheiden, ob die Weigerung einer Vermieterin, einen Wohnungsmieter das Anfertigen von Fotokopien von Belegen zu einer Nebenkostenabrechnung zu gestatten, eine Einsichtnahme unzumutbar mache. Der Mieter führte an, dass er durch die Weigerung der Vermieterin gezwungen sei, einen tragbaren Fotokopierer nebst Notstromaggregat oder einen Hochleistungslaptop mit mobilem Scanner zur Belegeinsicht mitzunehmen.
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied gegen den Mieter. Die Belegeinsicht sei nicht dadurch unzumutbar, dass die Vermieterin die Anfertigung von Kopien verweigerte. Es sei nicht ersichtlich, warum der Mieter die Einsichtnahme nur mit einem tragbaren Fotokopierer nebst Notstromaggregat oder einen Hochleistungslaptop mit mobilem Scanner habe vornehmen können. Es entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik das Abfotografieren der Belege zur Beweissicherung bereits mit einer einfachen Digitalkamera in ausreichender Qualität möglich sei.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2018
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (vt/rb)
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.