Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Den Mitgliedern einer Untergemeinschaft einer Wohnungseigentumsanlage kann gemäß der Gemeinschaftsordnung das Recht zu stehen, Beschlüsse über die Durchführung von Sanierungsarbeiten an dem Gebäude der Untergemeinschaft unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer zu treffen. Voraussetzung dafür ist aber, dass allein die Mitglieder der Untergemeinschaft im Innenverhältnis für die Kosten aufkommen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentumsanlage in Hamburg bestand aus mehreren Häusern. Für jedes einzelne Gebäude bestand eine Untergemeinschaft. Den Mitgliedern der Untergemeinschaften wurde nach der Gemeinschaftsordnung das Recht eingeräumt, sämtliche Entscheidungen, die ausschließlich ihre Gebäude betrafen, unter Ausschluss der anderen Eigentümer zu treffen, eigene Eigentümerversammlungen durchzuführen und Beschlüsse mit Wirkung für die Untergemeinschaft zu fassen. Entsprechend dieser Befugnis veranlassten die Mitglieder zweier Untergemeinschaften auf ihren jeweiligen Eigentümerversammlungen im Dezember 2012 Sanierungsarbeiten an ihren Gebäuden. Ein Wohnungseigentümer einer anderen Untergemeinschaft hielt dies für unzulässig und klagte gegen die Beschlüsse.
Sowohl das Amtsgericht Hamburg-St. Georg als auch das Landgericht Hamburg wiesen die Klage ab. Sie hielten die getroffenen Beschlüsse für wirksam. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision des Wohnungseigentümers.
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Wohnungseigentümers zurück. Die von den Mitgliedern der beiden Untergemeinschaften getroffenen Beschlüssezur Durchführung der Sanierungsarbeiten seien wirksam.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshof könne gemäß § 10 Abs. 2 Satz des Wohnungseigentumsgesetzes durch die Gemeinschaftsordnung für eine Mehrhausanlage den Mitgliedern der für einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe gebildeten Untergemeinschaften die Kompetenz eingeräumt werden, unter Ausschluss der anderen Eigentümer die Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten zu beschließen, die ein zu der jeweiligen Untergemeinschaft gehörendes Gebäude betreffen. Dabei müsse aber zugleich bestimmt werden, dass die durch diese Maßnahmen verursachten Kosten im Innenverhältnis allein von den Mitgliedern der jeweiligen Untergemeinschaft zu tragen sind. Dies war hier der Fall.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.