Jahresabrechnung darf nicht unter Vorbehalt stehen

Genehmigen die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung nur unter dem Vorbehalt eventueller Korrekturen, ist der Genehmigungsbeschluss mangels Bestimmtheit nichtig. 
LG München I, Urteil vom 22.09.2016, Az.: 36 S 22442/15 WEG
_________________
Copyright © 2007 ML Fachinstitut