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Nach einer aktuellen Entscheidung ist ein Vermieter berechtigt, ältere, noch funktionsfähige Ablesegeräte durch moderne Funk-Ablesegeräte zu ersetzen. Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses verlangte in diesem Fall von seinem Mieter, den Einbau funkbasierter Ablesegräte für Wärme, Kalt- und Warmwasser zu dulden, obwohl die alten Zähler noch voll funktionsfähig waren. Der Mieter verweigerte diesen Austausch mit dem Argument, er wolle in seiner Wohnung kein mit Funk arbeitendes System. Zu Unrecht, wie der BGH feststellte. Für die Heizenergie- und die Warmwasserzähler ergäbe sich ein Duldungsanspruch des Mieters aus der Heizkostenverordnung; den Austausch des Kaltwasserzählers habe er aufgrund der eintretenden Verbesserung des Wohnwerts zu dulden.
Kommentar
Der Entscheidung ist zuzustimmen. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Wohnung durch die generelle Umstellung auf Funkablesegeräte nicht mehr zur Ablesung betreten werden muss, wodurch sich insbesondere Vorteile für den Mieter ergeben.
Autor: Jens Christian Althoff – althoff@bethgeundpartner.de
Fundstelle: BGH, Urteil vom 28. September 2011, BGH VIII ZR 326/10 – www.bundesgerichtshof.de
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