Garderobe im Treppenhaus ist eine bauliche Veränderung

 

Wird eine Garderobe im Treppenhaus angebracht, so handelt es sich um eine Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums. Hierfür ist die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer erforderlich.
OLG München 15.03.2006, Az: 34 Wx 160/05

 

Copyright © 2007 ML Fachinstitut