10 % Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch Stehpinkeln

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist bemerkenswert. Es gestattete einem Mieter, die Miete zu reduzieren, da er das nächtliche Stehpinkeln seines Nachbarn als Lärmbelästigung empfand (AZ 67S 335/08). Im Verfahren wurde durch ein Sachverständigengutachten eindeutig nachgewiesen, dass das Geräusch im Wohnbereich des Klägers auffällig war; daher sei eine Mietminderung von zehn Prozent laut Urteil gerechtfertigt.