Zugangsfiktion für Ladung durch den Verwalter

Aktenzeichen: V ZR 196/19

Urteil vom: 20.11.2020
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.11.2020, Az. V ZR 196/19 (WEG)

Der Bundesgerichtshof zur Inhaltskontrolle von Regelungen in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft:

Eine Klausel, die eine Ladung zur Eigentümerversammlung an die dem Verwalter zuletzt mitgeteilte Adresse als zugestellt gelten lässt, ist in der Regel wirksam.