Beirat arbeitet unentgeltlich – 500 Euro pro Jahr für Beiratsmitglieder entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung

 

Das Gericht hob den Beschluss auf. Denn Beiratsmitglieder sind grundsätzlich unentgeltlich tätig. Eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 100 Euro p. a. kann als üblich angesehen werden; ein Beschluss über darüber hinausgehende Beträge widersprechen dem Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung. Eingebrachte „Arbeitszeiten“ werden nun gerade nicht honoriert, sodass auch ein hoher Zeitaufwand keine Verfünffachung des üblichen Betrages rechtfertige. Die Verwaltungsbeiratsmitglieder haben daher keinen Anspruch auf Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung i.H. v. 500 Euro je Beiratsmitglied.

AG München, Urteil vom 01.02.2017, AZ: 481 C 15463/16