Darf der Vermieter das Guthaben aus einer Betriebs­kosten­abrechnung zur Tilgung der Miete einbehalten? Auszahlung, Aufrechnung und Verzugszinsen

Manchmal ergibt die jährliche Betriebskostenabrechnung auch ein Guthaben des Mieters. Es stellt sich die Frage, ob der Vermieter dieses Guthaben an den Mieter auszahlen muss oder es mit der Miete verrechnen darf?

Leistet ein Mieter auf die Betriebs­kosten Voraus­zahlungen, so muss der Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 BGB jährlich darüber abrechnen. Zu der immer wieder gestellten Fragen, bis zu welchem Termin der Vermieter eine jährliche Betriebskostenabrechnung erstellen muss, haben wir hier auf Rechtsfragen Online (refrago.de) eine spezielle Rechtsfrage veröffentlicht.

Weiter lesen: Guthaben aus Betriebs­kosten­abrechnung zur Tilgung der Miete? (refrago.de)