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Da die Installation einer PV-Anlage als bauliche Veränderung gilt, benötigt es nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) eine Beschlussfassung durch die Eigentümer*innen unter folgenden Maßgaben:
Die einfache Mehrheit
Die große Mehrheit
Hinweise
„Die Versammlung ist beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Wohnungseigentümer daran teilnehmen. Deshalb ist es wichtig, an Versammlungen teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen.“
Quelle: https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/WEG-Reform/WEG-Reform_node.html
Im Gegensatz zu PV-Anlagen gilt die Installation von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität nicht als bauliche Maßnahme, sondern als privilegierte Maßnahme (siehe § 20 Absatz 2 Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG).
Mehr Informationen dazu hier: https://www.youtube.com/watch?v=3moFb9tvhX4
Hier stellen wir Ihnen Muster für die erste Beschlussfassung zur Verfügung.
Hinweis: Diese Muster sind als Beispiele zu sehen und können bei Bedarf angepasst und verändert werden.
Je nach Betriebskonzept und Konstellationen sind weitere Beschlussfassungen erforderlich, in denen spezifische und individuelle Kriterien definiert werden müssen.
Muster 1: WEG-Beschluss 1 „Photovoltaik-Anlage mit Mieterstrom“ (Betrieb durch externes Unternehmen)
Muster 2: WEG-Beschluss 1 „Photovoltaik-Anlage mit Eigenversorgung für den Allgemeinstrom“
Muster 3: WEG-Beschluss 1 „Photovoltaik-Anlage als Einzelanlagen“
Muster 4: WEG-Beschluss 1 „Photovoltaik-Anlage im Betriebskonzept der Kollektiven Eigenversorgung“
Quelle: www.energieagentur-regio-freiburg.eu/pv-mehrfamilienhaus/#beschlussvorlage
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
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