Bis wann muss der Vermieter nach dem Auszug des Mieters die Betriebs­kosten­­abrechnung erstellen?

05.09.2023

05.09.2023Bis wann muss der Vermieter nach dem Auszug die Betriebs­kosten­abrechnung erstellen?Dass der Mieter die Betriebskosten zu zahlen hat, ist im Mietvertrag vereinbart. Da der konkrete Verbrauch des Mieters erst im Nachhinein ermittelt werden kann, müssen Mieter mit ihren monatlichen Mietzahlungen Betriebskostenvorauszahlungen in angemessener Höhe bezahlen. Die Höhe wird aufgrund der Haushalts- und Wohnungsgröße sowie der früheren Betriebs­kosten geschätzt. Die konkreten Betriebskosten werden dann gemäß § 556 Absatz 1 BGB jährlich abgerechnet. Diese jährliche Betriebskostenabrechnung muss der Vermieter dem Mieter „spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen“ (§ 556 Absatz 1 Satz 2 BGB). Der Abrechnungszeitraum …
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