Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Landgericht Köln, Urteil vom 09.01.2023
– 21 O 302/22 –
Keine Pflicht des Sicherheitsdienstes zur ständigen Beobachtung der Überwachungskameras eines Parkhauses
Haben Unbekannte auf einem in einem Parkhaus abgestellten Auto Sex und kommt es dadurch zu einer Beschädigung des Autos, so haftet dafür nicht der Sicherheitsdienst. Dieser ist nicht verpflichtet, ständig die Überwachungskameras zu beobachten. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Juli 2018 hatten zwei Unbekannte Personen Sex auf einem in einem Parkhaus in Nordrhein-Westfalen abgestellten Auto. Dadurch kam es zu Beschädigungen am Auto. Der Vorfall wurde durch Überwachungskameras festgehalten. Die entsprechende Aufnahme war etwa 9 Minuten lang. Der Eigentümer des Autos klagte nunmehr gegen die Sicherheitsfirma auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 5.000 €. Er meinte, das Sicherheitspersonal hätte die Kameras ständig überwachen müssen, um derartige Vorfälle zu verhindern.
Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen Sicherheitsfirma
Das Landgericht Köln entschied gegen den Kläger. Diesem stehe gegen die Beklagte kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Die Pflichten der Beklagten gehen nicht so weit, dass sie die von ihr installierten Überwachungskameras ununterbrochen beobachten lassen müsse, um etwaige Verstöße gegen die Sicherheit und Ordnung im Parkhaus lückenlos zu bemerken oder gar zu verhindern. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass die Kameras mehr zu repressiven als zu präventiven Zwecken eingesetzt werden.
Keine Pflichtverletzung wegen fehlender Beobachtung der Kameras
Bei der kurzen Dauer der Aufnahme stelle es nach Ansicht des Landgerichts keine Verfehlung der Beklagten dar, dass diese Handlungen nicht bemerkt oder gar verhindert wurden. Es sei ohnehin fraglich, wie das Personal der Beklagten die Täter ohne Eigengefährdung hätten stellen sollen oder ob die hypothetisch hinzugerufene Polizei schnell genug vor Ort gewesen wäre.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2023
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.