Informationsbroschüre Die (Wohnungs-) Eigentümerversammlung


Die Wohnungseigentümerversammlung
ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das oberste Beschluss-, Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können Beschlüsse zu verschiedenen Angelegenheiten im Hinblick auf das gemeinschaftliche Eigentum fassen, insbesondere, wenn es um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung geht. Hierzu zählen z. B.:
ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahmen
Gebrauchsregelungen für das gemeinschaftliche
      Eigentum

die Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung)  des gemeinschaftlichen Eigentums
die Bestellung und die Abberufung eines Verwalters
Vorschüsse und Nachschüsse zur Kostentragung
die Bestellung eines Verwaltungsbeirats
bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

etc.

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