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Mit der Elektromobilität geht der Aufbau einer besonderen Ladeinfrastruktur einher. Die Versicherungsbranche passt deshalb ihre Angebote an die neuen Anforderungen an.
13. Dezember 2022
Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen. Für die Elektromobilität ist eine nutzerorientierte Ladeinfrastruktur eine wesentliche Voraussetzung.
Dabei bilden eine öffentliche Ladeinfrastruktur, die Möglichkeit des Ladens beim Arbeitgeber und auch besonders das Laden zu Hause, in der eigenen Garage oder auf dem eigenen Stellplatz, die Basis. Eine fachgerecht ausgeführte, regelmäßig geprüfte und instand gehaltene Elektroinstallation gewährleistet einen störungsfreien und sicheren Betrieb von Ladestationen.
Gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen, zum Beispiel von Baubehörden, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften, sowie einzelvertragliche Regelungen mit Versicherern sind zu beachten. Grundsätzliche Voraussetzung für die Ersatzpflicht eines Versicherers ist immer die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und VDE-Normen sowie der fachgerechte Einbau durch ein DIN-qualifiziertes Unternehmen.
Immobilieneigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaf-ten sowie Immobilienverwalter sehen zunehmend neue Herausforderungen auf sich zukommen. Wer übernimmt die Kosten, Anzeige- und Dokumentationspflichten?
Wie sieht die neue Rechtslage aus?
Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit von Bränden durch Elektrofahrzeuge und Ladestationen gibt es bisher noch keine ausreichenden statistischen Erkenntnisse.
Fakt ist: Elektrofahrzeuge brennen nicht öfter, aber anders und erzeugen neue Probleme. Bei Elektrofahrzeugen erfordern die Batterien gesonderte Methoden im Löschverfahren. Tauchbecken für die nachträgliche Kühlung der Unterböden kommen zur Gefahrenabwehr zum Tragen. Defekte Lithium-Ionen-Akkus kommen in den „Sandkasten“ und deutlich mehr Löschwasser ist bei einem Brand erforderlich. Um Folgeschäden zu vermeiden, dürfen defekte Elektroautos auch nicht in geschlossenen Einzel- oder Tiefgaragen abgestellt werden. Entsprechende Hinweisschilder sind verpflichtend.
Die Versicherungsbranche hat auf die neuen Herausforderungen reagiert und passt ihre Versicherungsprodukte laufend den neuen Anforderungen an. Elektroautos sind wie konventionelle Fahrzeuge über die Kraftfahrzeugkasko versichert. Doch was passiert mit Schäden an den Ladestationen und Wallboxen, Hauswänden und Tiefgaragen? Sofern sich die Ladeeinrichtungen auf dem Versicherungsgrundstück oder in einer geschlossenen Garage befinden, springt die Gebäudeversicherung ein. Diese bietet Versicherungsschutz gegen die Standardgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel und im Besonderen gegen Naturgefahren wie Überschwemmungen und Starkregen. Mögliche Folgekosten wie die Sicherung der Brandstelle, Trocknung, Entsorgung des kontaminierten Erdreichs, Mietausfall etc. sind ebenfalls Gegenstand der Gebäudeversicherung.
Darüber hinaus sind weitere Szenarien von Bedeutung. Die Absicherung gegen Böswillige Beschädigung und Diebstahl/Vandalismus sollte nicht fehlen. Einen erweiterten Versicherungsschutz bietet der Zusatzbaustein „Unbenannte Gefahren“ oder auch eine gesonderte Elektronikversicherung. Die Elektronikversicherung umfasst Schutz gegen unvorhergesehen eintretende Schäden wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom oder auch das Abhandenkommen.
Nicht zuletzt sollten auch mögliche Schäden bei Dritten berücksichtigt werden. Verursacht eine defekte Ladestation Personen- oder Sachschäden an fremdem Eigentum, tritt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei möglichen Schadenersatzansprüchen ein.
Silvia Korte
silvia.korte@
howden-caninenberg.de
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