Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Ein Wohnungseigentümer darf kein Fahrrad im Hausflur abstellen. Dieses Verbot gilt ebenfalls für Besucher. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stellten ein Wohnungseigentümer und sein Besuch immer mal wieder ein Fahrrad im Hausflur ab. Die Wohnungseigentümergemeinschaft war damit nicht einverstanden und klagte auf Unterlassung.
Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser stehe ein Anspruch auf Unterlassung nach § 1004 BGB zu.
Nach § 14 Nr. 1 WEG sei jeder Wohnungseigentümer zur Rücksichtnahme verpflichtet, so das Amtsgericht weiter. Er sei daher daran gehalten, vom Gemeinschaftseigentum nur in der Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil entsteht. Davon ausgehend sei das Abstellen von Fahrrädern in Treppenhäusern unzulässig. Vielmehr gehörten diese vor das Haus oder in den Keller. Dort komme es zu keiner Störung des Zugangsverkehrs.
Es war zudem nach Ansicht des Amtsgerichts unerheblich, dass es tatsächlich zu keiner Behinderung gekommen ist. Denn es sei nicht auszuschließen gewesen, dass im Falle einer Notsituation eine Vielzahl von Personen den Hausflur benutzen werden und in einem solchen Fall das Fahrrad eine Behinderung darstellt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2014
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/ZMR 2006, 649/rb)
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.