Marder – Lärmstörung/Verhaltensregeln

Marder, Lärmstörung

Richtig teuer kann es für Sie werden, wenn Sie einen Marder als unerwünschten Untermieter beherbergen. 23,55 % Mietabzug von der Bruttokaltmiete kann Ihnen das Tierchen Monat für Monat einbringen (AG Hamburg-Barmbek, Urteil v. 24.1.2003 – 815 C 238/02, ZMR 2003, S. 583).

Der Marder befand sich im Hohlraum zwischen Dachaußen- und -innenhaut und raubte den Mietern den Schlaf. Mindestens an 2 bis 3 Tagen in der Woche, manchmal auch die ganze Woche über, lief der Marder dort nachts umher. Auch sein Fauchen weckte die Mieter regelmäßig auf bzw. hinderte sie am Schlaf.

Werden Ihre Mieter regelmäßig und erheblich durch Lärm in ihrer Nachtruhe gestört, rechtfertigt das eine Mietminderung.

Der Steinmarder
Verhaltensregeln, Informationen, Kontaktadressen
(pdf; 698 kb)

 

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