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Besondere Leistungen der Verwaltung,
welche Kosten sind am Markt üblich ?
Uwe A. Stein, Düsseldorf
Immer wieder wird darüber diskutiert, ob, und wenn, für welche Leistungen der Verwalter zusätzlich berechnen darf ? Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, daß im Verwaltungsvertrag Besondere Leistungen klar definiert und dafür eine gesonderte Bezahlung vereinbart sein muß (Anspruchsgrundlage).
Dieser Kostenübersicht basieren auf Angaben der Mitglieder des Bundesfachverband Wohnungsverwalter e.V., Bonn (Herbstseminar in Leipzig) und eigenen Marktkenntnissen
Mit dem monatlichen Pauschalentgelt sind üblicherweise die typischen Grundleistungen der Verwaltung abgegolten. Besondere Leistungen beziehen sich auf den nicht kalkulierbaren Mehraufwand, der durch einzelne Eigentümer ( z.B. Mahnungen, Wohnungsverkäufe, Nichtteilnahme am vereinbarten Lastschriftverfahren, Beschlußanfechtungen etc. oder Dritte Öl-/Brandschaden, Ordnungsverfügungen, Zwangsversteigerungen etc.) verursacht werden.
Vertragspartner des Verwalters ist die Eigentümergemeinschaft an die er seine Rechnung ausstellt. Deshalb ist zu empfehlen, gleich durch Versammlungsbeschluß oder im Verwaltungsvertrag zu klären, wer letztendlich diese Kosten zu tragen hat (Verursacherprinzip).
Es darf nicht übersehen werden, daß für diese – immer dringlichen – besonderen Leistungen aus Kostengründen keine Personal-Reserve zur Verfügung steht. Der Mehraufwand ist also nur neben der täglichen Arbeit durch Überstunden abzufangen, wobei die Lohn- und Lohnnebenkosten für eine Lohnminute schon mit 0.50 bis 0,70 zu kalkulieren sind.
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|
Währung |
|
|
Pos. |
Leistung |
von |
bis |
Bemerkung |
1 |
|
kostenfrei |
Kopien + Porto |
keine gesetzliche Verwalterpflicht |
2 |
|
Pauschal ab 125,00 |
Std. + Auslagen |
Nach dem Gesetz: Eine Vers. im Jahr |
3 |
|
kostenfrei |
je Kopie + Versand 0,50 |
keine gesetzliche Verwalterpflicht |
4 |
|
Std. + Auslagen |
eine Jahres-Verwaltergebühr je Sondereigentum |
zu Lasten des Verkäufers |
5 |
|
kostenfrei |
100,00 + Kopien |
Oft ist dazu ein Sachverständiger notwendig |
6 |
Ortstermine zusätzlich |
kostenfrei |
Std. + Fahrkosten |
|
7 |
Instandsetzungsmaßnahmen |
kostenfrei |
3,00 % |
evtl. Höchstbetrag |
8 |
|
7,00 % |
9,00 % |
von der Schadens-summe, Zahlung Gemeinschaft oder Eigentümer |
9 |
|
2,50 |
6,00 |
20 % der mtl. Ver-waltergebühr je Buchung |
10 |
|
5,00 |
13,00 |
teilw. gestaffelt bei Mahnstufen |
11 |
Sonderumlagen berechnen, einziehen und buchen |
1,00 % bis 3,00 % |
13,00 |
evtl. Höchstbetrag |
12 |
|
pauschal p.A |
xx% der Lohnsumme |
Kostenanteil |
13 |
Zinsbescheinigungen |
2,50 |
3,50 |
|
14 |
|
Std. + Auslagen |
|
Verwaltungsauf-wand bei Gericht geltend machen |
15 |
Zwangsverwaltungen |
Std. + Auslagen |
|
|
16 |
|
bis 50 Stück ab 51 Stück |
0,80 0,50 |
0,50 |
17 |
Beschaffen fehlender Unterlagen |
Std. + Auslagen |
|
|
18 |
Aufwand und Leistungen, die nicht |
im Vertrag enthalt |
ten sind |
Std. + Auslagen |
a ) |
Personalkosten |
40,00 |
75,00 |
Unternehmens- |
b ) |
Umschläge und Adressen |
|
0,05 |
0,00 |
c ) |
Portoauslagen für bes. Leistungen |
Gemäß |
Postgebühren |
|
d ) |
Fahrtkosten |
0,30 |
0,50 |
0,00 |
e ) |
Auslagenersatz |
|
Nachweis durch |
Belege |
19 |
Hausgeldklagen, |
Std. + Auslagen |
Pauschal 230,00 |
½ Jahresgebühr |
20 |
|
kostenfrei |
130,00 |
Keine gesetzliche Verwalterpflicht |
21 |
Mietverwaltung, je nach Leistungs-umfang |
5,00 % |
7,00 % |
der Bruttomiete |
Alle Kosten zuzüglich Mwst. Preisbasis . ___________
Stein
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