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Raucher darf Nachbarn nicht belästigen, indem er dort immer wieder qualmt
In Millionen von deutschen Haushalten gibt es regelmäßig Streit, weil ein Familienmitglied raucht und seine Angehörigen dies nicht vertragen. Ein Mann aus Hannover war der Meinung, eine besonders schlaue Lösung gefunden zu haben: Er verzog sich bis zu fünf Mal pro Tag ins Treppenhaus des Mehrfamilienhauses, um dort zu qualmen. Nun protestierte ein benachbarter Wohnungseigentümer, den der Rauch störte. Er zog vor Gericht, um endlich wieder reine Luft zu haben. Der Beklagte entgegnete, so schlimm sei sein Verhalten nicht, weil er schließlich stets das Flurfenster öffne. Vor dem Kadi hatte er damit nach Auskunft des LBS-Infodiensts Recht und Steuern nicht die geringste Chance. In Behördendeutsch, aber doch unmissverständlich, entschied die Richterin: Es widerspricht der Zweckbestimmung eines Treppenhauses, dieses zum Rauchen aufzusuchen und dort so lange zu verweilen, bis der Rauchvorgang abgeschlossen ist. Der Qualm ziehe auch bei geöffnetem Fenster überall hin und sei eine erhebliche Belästigung. Der Vertriebene musste sich also ein neues Asyl suchen. (Amtsgericht Hannover, Aktenzeichen 70 II 414/99)
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