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500,00 EUR für Beiratsvorsitzenden sind zuviel
Die Gewährung einer jährlichen Vergütung von 500,00 EUR für den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung. So entschied das Berliner Kammergericht (Beschluß vom 31. März 2004 – 24 W 194/02).
Die Mitglieder des Beirates sollen grundsätzlich unentgeltlich tätig werden. Soll hiervon abgewichen werden, müssen besondere Umstände vorliegen. Das Kammergericht erkennt lediglich den Ersatz für pauschalierte oder nachgewiesene Aufwendungen an. Damit befindet es sich im Einklang mit der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur. Die Begründung des Beirats, es handele sich um eine äußerst schwierige und zerstrittene Wohnungseigentümergemeinschaft, ließen die Berliner Richter nicht gelten.
Praxistipp:
Die Entscheidung ist richtig. Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich und daher ohne Vergütung tätig. Es spricht jedoch nichts gegen einen Ersatz von Aufwendungen. Dabei wird die Vereinbarung einer Pauschale in Höhe von 150,00 EUR/Jahr noch für zulässig erachtet (BayObLG Beschluß vom 30. April 1999, 2Z BR 153/98). Nachzuweisende Auslagen sind stets zu erstatten, wenn die Gemeinschaftsordnung nicht auch dies ausschließt.
Quelle: Autor: Susanne Tank – tank@bethgeundpartner.de
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