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GERINGFÜGIGE INSTANDHALTUNGS- UND INSTANDSETZUNGSARBEITEN (ORGA)
Beschlussvorschlag:
Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Der Verwalter wird ermächtigt, alle notwendig werdenden Instandhaltungs-/ und Instandsetzungsarbeiten ausführen zu lassen, wenn die dafür erforderlichen Aufwendungen im Einzelfall einen Betrag von etwa ……………….. nicht übersteigen und die der Gemeinschaft zur Verfügung stehenden liquiden Mittel dies zulassen. Diese Ermächtigung gilt in dringenden Fällen auch dann, wenn keine entsprechenden Mittel auf dem Gemeinschaftskonto verfügbar sind.
Alternativ:
Beschlussvorschlag:
Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Der Verwalter wird ermächtigt, alle notwendig werdenden Instandhaltungs-/ und Instandsetzungsarbeiten ausführen zu lassen, wenn die dafür erforderlichen Kosten 1.000,– nicht übersteigen, bei Kostenanfall von über 1.000 bis 3000 ist die Einwilligung des Vorsitzenden des Beirates einzuholen. Bei Ausgaben über 3.000 bedarf es eines Beschlusses in einer Eigentümerversammlung es sei denn, dass die Maßnahme unaufschiebbar oder eine Verzögerung mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
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