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Die ursprünglich für Januar 2006 geplante verbindliche Einführung eines Gebäude-Energiepasses auch für Bestandsgebäude wird sich verzögern. Grund: Die politischen Parteien und Interessenvertretungen sind sich uneins über die konkrete Umsetzung, berichtet der Immobilienverband Deutschland (IVD). Auch die vorgezogene Bundestagswahl habe dazu geführt, dass eine abschließende Regelung zunächst ausgesetzt wurde. Demnach wird der Pass frühestens im Laufe des Jahres 2006 oder auch erst zum Jahreswechsel 2006/2007 kommen, mutmaßen die Experten.
Ein Streitpunkt ist die Frage, ob der Pass die bedarfsgerechten oder die verbrauchsabhängigen Daten eines Gebäudes enthalten soll. Bei der ersteren Variante würde der theoretische Energiebedarf einer Immobilie anhand eines technischen Gutachtens erstellt werden. Das ist aufwändig und teuer; Eigentümer müssten mit Kosten zwischen 300 und 1.000 Euro pro Gebäude rechnen. Kostengünstiger und einfacher seien Energiepässe umzusetzen, die sich am tatsächlichen Verbrauch orientieren: Es müssten lediglich die Verbrauchsdaten der Vergangenheit (Strom und Heizung) herangezogen werden, weiß Peter Braschoß, Vorsitzender des IVD-West. Die Daten liegen den Abrechnungs- und Lieferfirmen für jedes Gebäude vor. Kostenpunkt dieser Variante: 20 Euro pro Pass. Denkbar sei auch, dass beide Pass-Arten nebeneinander bestehen. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Energie-Einspargesetzes sieht beide Versionen ausdrücklich vor. Strittig ist auch die Frage, wer überhaupt die Pässe ausstellen darf: nur Architekten und Bauingenieure oder auch Handwerker oder andere Berufsgruppen?
Der Energiepass werde auf jeden Fall kommen, da das EU-Recht seine Einführung verpflichtend vorsieht. Der Pass soll dem Miet- beziehungsweise Kaufvertrag beigelegt werden, damit Käufer oder Mieter sich ein Bild über den Verbrauch machen können. Ähnlich den Einstufungen, die Beispielsweise für die Energieeffizienz von Kühlschränken seit Jahren gang und gäbe ist, soll der Pass eine Entscheidungshilfe bieten und die Transparenz erhöhen. (fk)
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