Verzugszinsenrechner

Die wichtige Zahl, um Ihre Verzugszinsen zu berechnen

Wozu brauchen Sie eigentlich den Basiszinssatz? Den müssen Sie parat haben, wenn Sie Ihre Verzugszinsen berechnen wollen. Als Privatmann stehen Ihnen laut Gesetz nach § 288 Abs. 1 BGB 5 % über dem Basiszinssatz zu. Vermieten Sie Gewerberaum, können Sie als Mindestschaden sogar 8 % über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) verlangen.

Was Sie wissen müssen: Jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres wird der Basiszinssatz angepasst. Er liegt derzeit bei 1,37 % (Stand 1.1.2006), so dass Sie insgesamt Zinsen in Höhe von 6,37 % vom Mieter verlangen können.

Ihr Surf-Tipp für den aktuellen Basiszinssatz und einen kostenlosen Verzugszinsenrechner:

Praktisch, wenn man Mahngebühren ausrechen muss, ist der >>>> Verzugszinsenrechner von basiszinssatz.info.