Jahresabrechnung, schikanöse Anfechtung

Jahresabrechnung, schikanöse Anfechtung
 
 
Die Forderung nach Neuerstellung einer Jahresabrechnung ist schikanös, wenn bei einem Wirtschaftsvolumen von rund 500.000 Euro eine Position beanstandet wird, die etwa 1 Promille des Wirtschaftsvolumens ausmacht und die anderen Wohnungseigentümer finanziell nicht benachteiligt werden. Im entschiedenen Fall hatte der Verwalter sich zu Unrecht eine Sondervergütung ausgezahlt, der Betrag wurde erst in der darauf folgenden Wirtschaftsperiode erstattet. Das Gericht sah die Forderung des anfechtenden Wohnungseigentümers als unberechtigt an, eine Neuerstellung der vorangegangenen Jahresabrechnung zu verlangen (AG Neuss, Beschluss vom 4.11.2003, Az.: 73 b II 140/02).