Entscheidungen auf Eigentümerversammlungen

Entscheidungen auf Eigentümerversammlungen

Wohnungsbesitzer müssen Beschlüsse auf Eigentümerversammlungen immer beachten, auch dann, wenn die Einberufung nicht gesetzeskonform war. Auf diese wichtige Tatsache weist Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse hin.
 
 Laut Gesetz werden Eigentümerversammlungen nur vom Verwalter bzw. in Sonderfällen von dessen Vertreter einberufen. Trommelt jedoch ein einzelner Wohnungsbesitzer die anderen Eigentümer zusammen, so sind die auf dieser Versammlung getroffenen Beschlüsse nicht automatisch hinfällig. Wer nicht auf der Versammlung war, kann diese jedoch offiziell anfechten.
 Dies muss aber umgehend binnen eines Monats geschehen, urteilte das Bayerische Oberste Landesgericht. Wird diese Frist versäumt, bleiben nämlich die Beschlüsse – trotz Formfehler – gültig (Az. 2Z BR 113/04). "Verwalter sowie ferngebliebene Wohnungseigentümer sollten sich immer umgehend nach den Ergebnissen erkundigen", rät daher Hermann Michels.
 Quelle:
www.baumagazin.de