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Landgericht Bremen fällt Gaspreisurteil
Den Verweigerern von Gaspreiserhöhungen gibt ein jüngst ergangenes Urteil des Landgerichts Bremen Auftrieb, das von 59 Gasverbrauchern angerufen worden war. Das Gericht stellte in seiner – nicht rechtskräftigen – Entscheidung vom 24. Mai 2006 fest, dass die in Bremen streitigen vier Gastariferhöhungen ungültig waren (Aktenzeichen: 8 O 1065/05).
Das Gericht nahm die Gaslieferverträge unter die Lupe und kam zu dem Ergebnis, dass die darin enthaltenen Preisänderungsklauseln zu unbestimmt und deshalb unwirksam sind: "Die ‚Preisänderungsbestimmungen‘ halten einer Inhaltskontrolle aufgrund der Vorschriften über das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht stand." Sie sind, so das Gericht weiter, "unwirksam, weil sie die Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen." Das Gericht stellt heraus, das Preisanpassungsklauseln zwar grundsätzlich zulässig seien, "aber dennoch dem Transparenzgebot der §§ 9 Abs. 1 AGBG, 307 Abs. 1 BGB n.F. genügen" müssen.
Dr. Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher teilte mit, dass das Urteil bundesweite Bedeutung habe, denn die Mehrzahl der Gasversorger habe ähnliche oder sogar überhaupt keine Preiserhöhungsklauseln. Für Hamburger Gaskunden von E.on Hanse ist aber vor allem der von der Verbraucherzentrale geführte Prozess wichtig, der sich voraussichtlich noch einige Zeit hinziehen wird, zumal mit der Anrufung weiterer Gerichtsinstanzen zu rechnen ist, sobald das Landgericht Hamburg sein Urteil gefällt hat. Wir werden weiter berichten. Der Mieterverein zu Hamburg empfiehlt, die bisherigen und etwaige weitere Erhöhungen nur unter Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen.
Das Bremer Urteil können Sie nachlesen unter:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1821/
Quelle: Mieterverein Hamburg [newsletter@mieterverein-hamburg.de]
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