Verwalter, Sondervergütung

Verwalter, Sondervergütung

Eine Klausel im Verwaltervertrag, der dem Verwalter für die Vergabe von Aufträgen eine Sondervergütung von 4,5 % bzw. 8 % der Auftragssumme bei Vergabe von Aufträgen ab 2.500 Euro bzw. unter 2.500 Euro zuspricht, ist keine ordnungsgemäße Verwaltung. Nach Ansicht des Bay-ObLG entspricht dies nicht typischerweise besonderen Verwalterleistungen

(BayObLG, Beschluss vom 26.9.2003, Az.: 2Z BR 25/03).